Eizellbanking
Weibliche Eizellen können sowohl in befruchtetem oder unbefruchtetem Zustand eingefroren werden.
Befruchtete Eizellen
Da bei einer In-vitro-Fertilisation aufgrund des Embryonenschutzgesetzes nicht mehr als drei Embryonen übertragen werden dürfen, ist es oft so, dass überschüssige Eizellen eingefroren werden. Sie können dann bei einer späteren Behandlung eingepflanzt werden, ohne dass eine weitere Stimulation samt Punktion erfolgen muss. Die befruchteten Zellen werden in einem frühen Stadium (Vorkern-Stadium) eingefroren, und gelten dann noch nicht als Embryonen.
Unbefruchtete Eizellen
Nach heutigem Kenntnisstand unterscheidet sich die Fehlbildungsrate von Kindern, die nach Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen und ICSI geboren wurden, nicht von denen nach spontaner Konzeption.
Das Einfrieren von unbefruchteten Eizellen wird in der Regel aus zwei Gründen durchgeführt,
im Rahmen der Fertilitätsprotektion vor einer anstehenden gonadotoxischen Therapie wie einer Chemotherapie oder
im Rahmen des Social Freezings und damit bei nichtmedizinischen Indikationen.
Informationen zur Fertilitätsprotektion erhalten Sie unter